Gemäß Änderungsverordnung straßenverkehrsrechlicher Vorschriften nach §29
Abs. 11 StVZO ist ab dem 01.12.1999 zusätzlich eine Sicherheitsprüfung
vorgeschrieben, die im Prüfbuch dokumentiert werden muß. Dies betrifft LKW
bis 7.5t, Anhänger und Kraftomnibusse.

Ab 1.12.99 dürfen nur noch neue Prüfbücher verwendet werden.

Stand 28-Dezember-2011



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BSpr11c06V1.44
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