Kontrollbuch für Fahrpersonal
Für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen und auf öffentlichen Staßen gelenkt werden, gelten die "Fahrpersonalvorschriften".
Dies gilt auch für Fahrer von Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2.8t und nicht mehr als 3.5t beträgt. Es müssen Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Fahrtunterbrechnungen und die Ruhezeiten geführt werden. Entweder über ein Kontrollgerät oder mit einem Kontrollbuch nach § 1 Abs. 6 PFersV. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird verstärkt vom Gewerbeamt kontrolliert.
Stand 7-März-2012